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Tipps zum Versicherungs-Wechsel
Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, innerhalb definierter Zeiträume bzw. zu gegebenen Anlässen Ihre Motorrad-Versicherung zu wechseln.
Nachfolgend finden Sie aufgelistet die entsprechenden Wechselmöglichkeiten.

Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende
Ein Versicherungswechsel ist für Sie grundsätzlich zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres möglich. Die Mehrzahl der Versicherungsverträge endet am 31.12. und kann mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
Das Kündigungsschreiben muss in diesem Fall der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.

Sonderkündigungsrecht
Bei Beitragserhöhungen, Änderung der Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen haben Sie als Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung können Sie die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wechseln.

Kündigung im Schadenfall
Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.