Tipps zum Versicherungs-Wechsel
Als
Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, innerhalb definierter Zeiträume bzw. zu gegebenen Anlässen
Ihre Motorrad-Versicherung zu wechseln.
Nachfolgend finden Sie aufgelistet die entsprechenden
Wechselmöglichkeiten.
Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende
Ein Versicherungswechsel ist für Sie grundsätzlich zum Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres möglich. Die Mehrzahl der Versicherungsverträge endet am 31.12. und kann mit einer
Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
Das Kündigungsschreiben muss
in diesem Fall der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.
Sonderkündigungsrecht
Bei Beitragserhöhungen,
Änderung der Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen haben Sie als Versicherungsnehmer ein einmonatiges
Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung
bei
Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
können Sie die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wechseln.
Kündigung
im Schadenfall
Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb
eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
Es spielt dabei keine Rolle,
ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.